Christof Consulting &
Partner Ingenieure
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
- Die nachstehenden Geschäftsbedingungen
gelten für sämtliche geschäftliche Aktivitäten dieses Unternehmens - Christof Consulting
& Partner Ingenieure -
( nachfolgend: Unternehmen
) und Ihrer Geschäftspartner, vor allem wenn deren Aktivitäten in Zusammenhang
mit o.g. Unternehmen gebracht werden.
- Entgegenstehende Bedingungen bzw. etwaiger Ausschluß der AGB bzw. einiger Punkte der AGB haben nur
Geltung, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Ansonsten sind
entgegenstehende Bedingungen zu unseren AGB, auch ohne ausdrücklichen
Widerspruch, ungültig. Der Kunde / Geschäftspartner ist zur Übertragung von
Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte nur mit vorheriger
Zustimmung berechtigt. Jede Änderung & Ergänzung bedürfen
der Schriftform - selbst ein möglicher Verzicht auf die Schriftform bedarf der
Schriftform. Alle Nebenabsprachen und Vertragsänderungen
bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung und sind
nur in Schriftform gültig; mündliche Nebenabreden bestehen nicht und sind nicht
getroffen - d.h. es existieren keine mündlichen Nebenabreden.
- Sollten einzelne Bestimmungen unserer AGB
ganz oder teilweise ungültig / unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Gültigkeit des Vertrages als solcher sowie der anderen Vertragsstellen und
andere Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was rechtlich
zulässig und durchführbar ist und dem nach dem Vertrag mit der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung bezweckten rechtlichen oder wirtschaftlichen
Ergebnis so nahe wie möglich kommt. Der Kunde und der Lieferant
(Handelsvertreter, Fachhandel, etc. ) sind sich bewußt und darüber informiert, daß
einige ausgelieferten Geräte nicht den entsprechenden Verordnungen für
technische Geräte entsprechen, da keine CE oder TÜV Prüfung vorliegt, die
Software und die Anleitung in Englisch ist, etc.. Auch durch allgemein
zugängliche Informationsquellen wie Internet, Zeitung, Zeitschriften ( Computer Magazine ) etc. ist bekannt, dass
1. Geräte, vor allem diejenigen, welche auf
Funk basieren - wie beispielsweise DECT Schnurlostelefone, GSM oder UMTS
Telefone, FUNK LAN etc. - auf den menschlichen Organismus einwirken und daher
die - siehe medizinische Forschung - Möglichkeit besteht, dass Erkrankungen wie
Krebs etc. durch den Einsatz solcherlei Technologie gefördert wird
2. so komplexe Systeme wie Computer und
computergesteuerter Geräte niemals fehlerfrei sein können, da die
"Interaktionen" zwischen Hardware ( mit ihren Treibern ), CPU´s, BIOS, Betriebssystem und Anwendungssoftware
- welche nie zum selben Zeitpunkt von derselben Firma entwickelt wurden -
unmöglich in allen (un-)denkbaren Konstellationen durchgetestet werden können.
Daher wird keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung für die (reibungslose)
Zusammenarbeit von Computer bzw. computergesteuerter Geräte übernommen. Wir
erkennen daher keinerlei Forderungen an, vor allem welche in Zusammenhang mit
Erkrankungen oder mit der Nichteinhaltung irgendeiner Verordnungen sowie der
Zusammenarbeit von irgendwelchen Geräten erhoben werden könnten.
§2 Angebote
- wir haben keinerlei Einfluß
auf Werbung, Veröffentlichungen oder andere Herstellerangaben und werden
darüber auch nicht von den Herstellern informiert. Daher übernehmen wir
keinerlei Haftung für jedwede Herstellerangaben / Zusicherungen ( u.a. von Eigenschaften ) oder Aussagen oder (fehlende)
Hinweise oder Etiketten bzw. Etikettaufdrucke etc. - d.h. der Käufer ist
verpflichtet sich selbst davon zu überzeugen, daß
sämtliche Herstellerangaben korrekt sind und mit dem Produkt übereinstimmen.
- Die Angebote sind freibleibend und absolut
unverbindlich, da sie den Marktschwankungen unterliegen, wie z.B.: Wechselkurs
Dollar - €, Preisänderungen des Herstellers, Änderungen des Zolltarifs bzw. der
Besteuerung, etc.. Sowie immer netto zzgl. der
aktuellen MwSt.
- Bei Kalkulations- oder Druckfehlern – nicht
nur im Schriftverkehr - behalten wir uns das Recht zur Berichtigung ohne
Anerkennung von Forderungen oder Regress vor.
§3 Vertragsabschluß
- Der Besteller ist an den Vertrag gebunden,
sobald (1) das entsprechende Gerät beim Hersteller / Lieferanten / Distributor bestellt oder entsprechend seinen Wünschen angepaßt/ modifiziert wird bzw. (2) bei Geräten, die in der
Form auf Lager vorliegen ( d.h. ohne Modifikationen entsprechend des
Kundenwunsches ausgeliefert werden ), als Auftrag logistisch erfaßt werden, bzw. (3) der Kunde die Auftragsbestätigung
erhält. Sollte eine Stornierung möglich sein, ist dies nur unter den
Bedingungen des Punktes (2), jedoch nicht unter (1) oder (3); dabei fällt
jedoch eine Stornogebühr von 8% des Bruttobestellwertes, mindestens jedoch 50.-
DM an sowie alle Kosten durch/von unseren Zulieferern etc. zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Bei der Beauftragung mit der Durchführung
einer Dienstleistung ist der Besteller an den Vertrag gebunden, sobald dieser
unterschrieben Christof
Consulting & Partner Ingenieure vorliegt; etwaige Änderungen unterliegen
ausschließlich im Ermessen Dienstleistungserbringers. Jede Form der Beratung / Consulting / Dienstleistung etc. stellt eine Leistung gemäß
BGB § 611 Dienstvertrag dar, wobei der Kunde verpflichtet ist, dem Unternehmen -
Christof Consulting & Partner Ingenieure - auch die Erbringung der Dienstleistung praktisch zu
ermöglichen; wird die Erbringung der Dienstleistung durch den Kunden
verhindert, ändert dies nichts an der Bereitschaft die Dienstleistung zu
erbringen. Somit ist auch in solch einem Fall rechtlich von der Erbringung der
Dienstleistung - d.h. von einem tätig werden / geworden sein - auszugehen. Auch
Spesen sind immer in voller Höhe gemäß BGB § 670 zu erstatten bzw. zu ersetzen
sowie Vorschuß gemäß BGB § 669 zu leisten.
§4 Preise, Versand, Gefahrenübergang
Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort bei
Erhalt der Lieferung ohne jeden Abzug zu zahlen,
- es sei denn, es wurden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart.
- Die Preise verstehen sich als Nettobeträge
in DM, ohne die zur Zeit gültige gesetzliche
Mehrwertsteuer. Hinzu kommen Kosten für Verpackung, Versicherung und Fracht
sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer am Tage der Rechnungsstellung. Die
Rechnung wird auch dann in vollem Umfang fällig, der Rechnung nicht innerhalb
10 Tage nach ihrem Versand durch der Gesellschaft widersprochen wird ( weil sich beispielsweise ein Fehler z.B. in der Typ- oder
Produktbezeichnung eingeschlichen hat, etc. )
- Mit der Erstellung einer neuen Preisliste
verlieren die vorherigen Preise ihre Gültigkeit; daher wird zum Zeitpunkt der
Rechnungsstellung die dann gültige Preisliste zu Grunde gelegt. Ausnahme: in
der Auftragsbestätigung wird eine Verbindlichkeitsdauer angegeben, die den
Zeitpunkt der Rechnungserstellung einschließt.
- Der Versand ( einschließlich etwaiger
Rücksendungen ) erfolgt - außer bei schriftlich vereinbarter frachtfreier
Lieferung
- auf Rechnung oder Nachnahme, jedoch immer
auf Gefahr des Bestellers. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr nach Übergabe
der Ware an den Transporteur auf den Besteller über. Die Lieferung erfolgt ab
Lager mit einem Transportunternehmen unseres Ermessens oder nach schriftlicher
Absprache. Versicherungen gegen Schäden jeder Art werden nur auf ausdrücklichen
Wunsch und auf Kosten des Bestellers vorgenommen.
– Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten folgende Sätze für
jeden Mitarbeiter jeweils zzgl. der gültigen
gesetzlichen MwSt. ! Unsere
Stundensätze für jede angefangene halbe Stunde inkl. Dienstleistungen: 70.- DM, wobei die erste Stunde immer mit 140 DM zu Buche
schlägt; die halbe Bürostunde für telefonischen Hotlineservice (jedoch nicht
für Dienstleistungen ) 40.- DM, Fahrtkosten je
Km 0,90 DM, zzgl. Spesen wie bspw. Zugticket, Parken, Logis, Tagessatz,
Verpflegung, ...
§5 Lieferzeit
- Die Liefertermine sind unverbindlich, da
Unwägbarkeiten des langen Versandweges u.a. aus
Übersee genaue Angaben nicht zulassen.
- Evtl. als verbindlich zugesagte
Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware
unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt
wurde. Überschreiten wir die als verbindlich zugesagte Lieferfrist um 1 Monat,
hat der Besteller das Recht, uns mittels eines eingeschriebenen Briefes eine
Nachfrist von 3 Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag
zurückzutreten. Schadensersatz steht dem Besteller nur bei Vorsätzlichkeit zu.
Sollten wir oder einer unserer Handelspartner durch behördliche Anordnungen
oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung oder auf
Grund sonstiger Schwierigkeiten an der Lieferung gehindert sein, so verlängert
sich die Lieferfrist um die Dauer der Störung. Wird die Behinderung in
absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung
einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten, ohne daß dem Besteller ein Anspruch
auf Nachlieferung oder Schadenersatz zusteht. In diesem Fall sind wir
verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten. Dem Besteller steht
in diesem besonderen Falle bei einer Teillieferung das Recht zu, vom gesamten
Vertrag zurückzutreten, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist.
§6 Gewährleistung
- Etwaige Beanstandungen unserer Ware können, soweit der Mangel offensichtlich
ist, nur innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung, andere Mängel nur
entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen, jedoch maximal innerhalb von 6 Monaten
( bzw. innerhalb von 2 Jahren, sobald diese Gewährleistungsfrist zwingend per
Gesetz vorgeschrieben wird/wurde ) nach Auftragseingang geltend gemacht werden.
Hierbei ist die Schriftform und die Darlegung des berechtigten und nicht
selbstverschuldeten Mangels zwingend, da die Ware geprüft und damit mängelfrei
ausgeliefert wird. Zum Nachweis von Garantieleistungsansprüchen ist der
Besteller verpflichtet, den Garantienachweis zusammen mit den Rechnungen bei
Geltendmachung vorzulegen.
- Rücksendungen an uns haben frei Haus und versichert zu erfolgen; ansonsten
wird die Ware nicht angenommen. Bei unfreien Sendungen können wir die Annahme
verweigern. Rücksendungen, die nicht direkt vom Besteller aufgegeben wurden,
werden nur nach vorheriger Absprache angenommen.
Bei berechtigten Rücklieferungen haben wir das Wahlrecht zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung mit gleichwertiger Ware (identische ist nicht immer möglich).
Erst nach zweimaligen Fehlschlagen der Nachbesserung
kann der Besteller Ersatzlieferung fordern. Sollte bei der beanstandeten Ware
kein Fehler festgestellt werden oder ist der Fehler nicht durch uns zu
vertreten, so erheben wir in jedem Fall eine Test – Aufwandsentschädigung von
min. 50.- DM zzgl. dem üblichen Stundensatz. Die Rücksendung erfolgt unfrei.
Schadensersatzforderungen, insbesondere bei Mangelfolgeschäden können nur
geltend gemacht werden, wenn der evtl. Schaden auf vorsätzlichem oder grob
fahrlässigem Verschulden unsererseits beruht.
Die Garantiefrist beginnt ab Rechnungsdatum
für maximal 6 Monate.
§7 Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Auch bei Projekten erfolgt die Bezahlung nicht erst nach Erhalt des letzten
Systems, sondern bereits mit der Installation oder Lieferung der Einzelsysteme
bzw. von Software oder anderen Komponenten wird der gesamte Betrag bei
Lieferung fällig; zudem ist P. Christof berechtigt Rechnungen über Teilbeträge
zur sofortigen Zahlung auszustellen. Bei längerfristigen Projekten - z.B.
Dienstleistungen - wird die Bezahlung gesplittet: ein
Teil zu Beginn, zu jedem vereinbarten Milestone /
Projektabschnitt und eine Schlußzahlung. Eine andere
Fristvereinbarung kann nur schriftlich durch einen entsprechenden Hinweis (
Angabe einer anderslautenden Frist ) beispielsweise
in unserer Auftragsbestätigung oder in unserem Rechnungsformularerfolgen. Im
Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. Gegenüber Kaufleuten
werden ab Erhalt der Ware bzw. ab evtl. vereinbartem Fälligkeitstag
Fälligkeitszinsen in gleicher Höhe erhoben.
- Unsere Forderungen werden auch bei Stundung sofort fällig, sobald der
Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug
gerät, der Besteller die Zahlung einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen
ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt oder eröffnet, bzw. mangels
Masse die Eröffnung abgelehnt wurde.
Wir sind berechtigt, die Forderungen einzuklagen, an Dritte abzutreten, die
Vorbehaltsware zurückzufordern und von dem Vertrag zurückzutreten. Etwaige
Kosten in Zusammenhang mit den ausstehenden Forderungen gehen zu Lasten des
Bestellers bzw. des Nicht - Zahlenden. Der Käufer kann gegenüber unseren
Forderungen nur dann die Aufrechnung erklären, wenn er eine unbestrittene oder
rechtskräftig d.h. gerichtlich festgestellte Gegenforderung hat.
- Ergeben sich nach Vertragsabschluß Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit
des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das
Recht zu, Vorkasse oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Wir haben auch das
Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abtretung zu
verlangen bzw. vom Vertrag zurückzutreten. Etwaige Kosten in Zusammenhang gehen
zu Lasten des Bestellers. Wir behalten uns das Recht auf Schadensersatzforderungen
vor. Müssen Leistungen anderer Personen / Unternehmen eingebunden werden ( z.B.
Internetprovider ), so sind deren Forderungen unabhängig von jeder Vereinbarung
mit uns - als Dienstleistungserbringer - durch den Auftraggeber / Käufer zu
begleichen.
§8 verlängerter Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns ausdrücklich das verlängerte Eigentumsrecht an der
gelieferten Waren bis zur Zahlung aller Forderung aus der Geschäftsverbindung
der Parteien vor, und zwar auch soweit, als es sich um Forderungen aus früheren
Lieferungen handelt.
- Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller schon jetzt
seine Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Besteller ist auf unser
Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Ggf.
hat der Besteller auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehaltes uns das
Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten.
- Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Besteller
uns sofort zu unterrichten und dem Dritten auf unser Recht aufmerksam zu
machen, sowie uns die zu unserer Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung
zu stellen. Die durch unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten
des Bestellers.
§9 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz des Unternehmens Christof Consulting
& Partner Ingenieure. Das gilt auch für alle sich aus Scheckzahlung, etc.
ergebenden Verpflichtungen. Dieser Gerichtsstand Christof Consulting &
Partner Ingenieure gilt auch, wenn der
Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, seinen Sitz oder
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verlegt (z.B. ins Ausland) oder zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Christof Consulting &
Partner Ingenieure kann seine Klage auch
bei den Gerichten des allg. Geschäftsstandes des Kunden geltend machen. Für
sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Christof Consulting &
Partner Ingenieure gilt ausschließlich
das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der BR
Deutschland; wir weisen ausdrücklich auf die Freihalteverpflichtung (betrifft
Rechtsverletzung durch Verwendung von überlassenem Material ) hiermit hin.
Dauer von Teststellungen von Vorführgeräten sind immer
und ausschließlich auf 2 Wochen begrenzt; im Ausnahmefall und mit schriftlicher
Absprache mit uns kann diese im Ausnahmefall auf 6 Wochen verlängert werden.
Längere Teststellungen bedürfen wiederum der Schriftform und der eindeutigen
Zusage durch uns; andernfalls wird nach 2 Wochen von einem Mietverhältnis
ausgegangen, bei dem der Mietzins durch den Wert und den Wertverlust der Ware
durch diesen intensiveren Gebrauch ermittelt wird. Bei geringem Bestellumfang (
Mindermengenbestellung ) behalten wir uns das Recht zu einem
Mindermengenzuschlag vor.
– Druckfehler, Irrtümer sowie Preis- und Produktänderungen vorbehalten; alle früheren AGB´s verlieren mit Erscheinen dieser Ihre Gültigkeit. Auch
bereits getätigte Geschäftsverbindungen unterstehen ab dem Erscheinen dieser
AGB deren Bedingungen. Die AGB kann auf Wunsch zugesandt werden oder hängt in
unserem Büro zur Einsichtnahme aus.
Stand: 19. April 2005 - 90537 Feucht
Anhang:
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